Zentralregulierungsgeschäft
- Zentralregulierungsgeschäft
Verrechnungsgeschäft; Form des ⇡ Fremdgeschäfts im Handel: Übernahme der Bezahlung (Regulierung) aller Einkäufe der Mitglieder durch die ⇡ Einkaufskontore des Großhandels bzw. die Zentralen ⇡ kooperativer Gruppen; meist auf der Basis zentral ausgehandelter Preise und Konditionen bei gleichzeitiger Übernahme des Delkredere (⇡ Delkrederegeschäft). Da die Mengen, die die Mitglieder während einer Periode beschaffen werden, erst am Ende der Periode feststehen, sind die Preiszugeständnisse begrenzt und/oder werden durch nachträglich gewährte Jahresboni oder Gutschriften aufgebessert (⇡ Abschlussgeschäft).
- Für die Leistung der Rechnungssammlung und Zahlung in einer Überweisung wird eine Zentralregulierungsprovision fällig.
Lexikon der Economics.
2013.
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Abschlussgeschäft — Form des ⇡ Fremdgeschäfts im Handel: Gegenüber einem Lieferanten verpflichtet sich ein ⇡ Einkaufskontor des Großhandels bzw. die Zentrale einer ⇡ kooperativen Gruppe, innerhalb einer festgelegten Frist eine bestimmte Warenmenge abzunehmen. Beim A … Lexikon der Economics
Delkrederegeschäft — Form des ⇡ Fremdgeschäfts im Handel: Übernahme des Delkredere (der ⇡ Ausfallbürgschaft) für alle Einkäufe der Mitglieder durch das ⇡ Einkaufskontor des Großhandels bzw. die Zentrale einer ⇡ kooperativen Gruppe. Zentrale Regulierung aller Einkäufe … Lexikon der Economics
Full-Service-Kooperation — 1. Begriff: Aus der ⇡ Einkaufsgenossenschaft entstandene Kooperationsform des Einzelhandels. Die Zentralorganisationen übernehmen nicht nur das ⇡ Zentralregulierungsgeschäft und ⇡ Delkrederegeschäft, sondern tätigen neben ⇡… … Lexikon der Economics